Die
in den Rubriken aufgeführten Reisepreisminderungen entstammen der sogenannten
Frankfurter Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht angewendet wird. Die
Tabelle ist nicht für alle Gerichte verbindlich, jedoch ein Anhaltspunkt
dafür was der geprellte Reisende beim Reiseveranstalter geltend machen
kann, um seine Forderungen realistisch durchzusetzen. Daher kann die Tabelle
als Richtschnur angesehen werden.