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 Frankfurter Tabelle / Reiserecht

Die in den Rubriken aufgeführten Reisepreisminderungen entstammen der sogenannten Frankfurter Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht angewendet wird. Die Tabelle ist nicht für alle Gerichte verbindlich, jedoch ein Anhaltspunkt dafür was der geprellte Reisende beim Reiseveranstalter geltend machen kann, um seine Forderungen realistisch durchzusetzen. Daher kann die Tabelle als Richtschnur angesehen werden.



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Sonstige Mängel